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Die RAL Gütegemeinschaft

Ziele und Informationen

Die RAL-Gütegemeinschaft Heizkörper aus Stahl e.V. hat die Aufgabe die Güte von Heizkörpern aus Stahl zu sichern. Dafür werden die Erzeugnisse, welche den Güte- und Prüfbestimmungen entsprechen, mit dem Gütezeichen für Heizkörper aus Stahl gekennzeichnet. Dazu hat die Gütegemeinschaft eine Gütezeichensatzung sowie Durchführungsbestimmungen geschaffen.

Das RAL-Gütezeichen für Heizkörper aus Stahl ist das Zeichen für mehr Sicherheit und geprüfte Qualität.

 

Die RAL-Gütegemeinschaft Heizkörper aus Stahl e.V. bietet optimale Voraussetzungen für die Mitwirkung von europäischen Herstellern, die auf dem deutschen Markt Heizkörper aus Stahl vertreiben. Das RAL-Gütezeichen genießt ein hohes Maß an Bekanntheit in Fachkreisen – insbesondere bei Handwerkern, Planern und Architekten.

Das Gütezeichen bietet alles Notwendige in einem: Leistung und Qualität. Diese optimale Kombination in einem Zeichen bietet den Zugang zu den wichtigsten Multiplikatoren der Branche.

Wer das RAL-Gütezeichen erwirbt hat die Wahl, sich Mitwirkungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten über eine direkte Mitgliedschaft im RAL zu sichern (siehe 3.: Organe der RAL-Gütegemeinschaft). Das Unternehmen wird damit in einen Verein von europaweit bedeutenden und auf dem deutschen Markt dominanten Herstellern eingebunden.

Mitarbeiten bei RAL heißt auch, ein kundenorientiertes Marketing zur stärkeren Durchdringung des Zeichens mitgestalten zu können. Das gemeinsame Marketing für das RAL-Zeichen stärkt das Profil der eigenen Marke.

Die RAL-Gütegemeinschaft Heizkörper aus Stahl e.V. ist Teil eines starken Verbundes von europaweit bedeutenden Zertifizierern: AENOR - Spanien, AFNOR - Frankreich und BSI - Großbritannien. Die drei bedeutendsten Zertifizierer Europas arbeiten in dem Verbund RADMAC zusammen; RADMAC wird in Kürze sicherstellen, dass die gegenseitige Anerkennung der drei Zeichen wesentlich erleichtert wird. Damit bedeutet die Mitarbeit bei RAL zugleich auch den Zugang zu AENOR, AFNOR und BSI.

Eine Übersicht der Mitglieder der RAL-Gütegemeinschaft finden sie hier.

Organe der RAL-Gütegemeinschaft Heizkörper aus Stahl e.V.

Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung der Gütegemeinschaft tagt mindestens einmal pro Jahr. Sie ist das exekutive Organ der Gütegemeinschaft. In dieser Funktion berät und genehmigt die Mitgliederversammlung die wesentlichen Dinge (z.B. Haushaltsplan, Beiträge) der Gütegemeinschaft.

Vorstand

Der Vorstand der Gütegemeinschaft ist ein weiterer Entscheidungsträger der Gütegemeinschaft. Er befindet über die Aufnahme neuer Mitglieder sowie die Verleihung des Gütezeichens.

Der aktuelle Vorstand:

  • Vorsitzender:  Alexander Kaiß (Kermi GmbH)
  • stellvertretender Vorsitzender: René Fink (PG Austria GmbH)
  • Obmann des Güteausschusses: Herr Dr.-Ing. Frank Bitter (WSPCert)

Güteausschuss

Der Güteausschuss erarbeitet die Güte- und Prüfbestimmungen der Gütegemeinschaft, welche anschließend von der Mitglieder-versammlung bestätigt werden müssen. Außerdem prüft der Güteausschuss die Voraussetzungen zur Verleihung, Führung und zum Entzug des Gütezeichens.
Der Güteausschuss setzt sich aktuell aus den folgenden Mitgliedern zusammen:

Obmann des Güteausschusses:

  • Herr Dr.-Ing. Frank Bitter (WSPCert)


Güteausschussmitglieder:

  • Herr Dirk Brunken (Brötje)
  • Herr Robert Los (Vasco)
  • Herr Hans-Jürgen Heigl (Kermi)
  • Herr Heiko Hanke (Rettig Germany)
  • Herr Tino Jäger (HM Heizkörper GmbH Heating Technology)

Geschäftsführung

Die Geschäftsführung ist ein so genannter neutraler Leiter der Gütegemeinschaft. Der Geschäftsführer wird vom Vorstand bestellt.
Zurzeit gelten die folgenden Daten für die Geschäftsführung:

  • Geschäftsführer: Herr Ralf Kiryk

Geschäftsstelle

RAL-Gütegemeinschaft
Heizkörper aus Stahl e.V.
Frankfurter Straße 720-726
D-51145 Köln

Tel.: [+49] (0) 22 03 935 93 - 0
Fax: [+49] (0) 22 03 935 93 - 22

E-Mail: info@heizkoerper-ral.de
Internet: www.heizkoerper-ral.de

Satzung und Beitragsordnung

Unsere vollständige Satzung sowie die Beitragsordnung können Sie hier als PDF herunterladen.

Behandlung von Mitgliedsanträgen

1. Verfahren bei Beantragung der ordentlichen Mitgliedschaft in der Gütegemeinschaft

  • Nach Eingang des Antrages sollte der Verpflichtungsschein an den Antragsteller geschickt werden.
  • Nach Erhalt des ausgefüllten Verpflichtungsscheines wird der Vorstand der Gütegemeinschaft über den Antrag informiert und entscheidet dann über die Aufnahme als Mitglied.
  • Bei einem positiven Votum durch den Vorstand erhält der Antragsteller ein Schreiben mit der Mitteilung, dass er als ordentliches Mitglied in die RAL-Gütegemeinschaft aufgenommen wurde.
  • Nach diesem positiven Bescheid wird er automatisch zur Mitgliederversammlung der RAL-Gütegemeinschaft eingeladen.

2. Verfahren bei Beantragung des RAL-Gütezeichens

  • Nach Eingang des formlosen Antrages sollten die Güte- und Prüfbestimmungen an den Antragsteller geschickt werden und dieser um die Zusendung der nachfolgend aufgelisteten Dokumente gebeten werden.
  • Zeitgleich wird der Antragssteller aufgefordert, den Nachweis zu erbringen, dass seine zu zertifizierenden Produkte konform zu den Normen EN 442 - 1 bis - 2 sind (Nachweis durch Zweitschrift des vollständigen Prüfberichtes sowie DIN A4 Maßskizze des Heizkörpers durch das Prüflaboratorium).
  • Auf Grundlage der o.g. Dokumente erstellt WSPCert (durch die RAL-Gütegemeinschaft autorisierte Zertifizierungsstelle) ein Verzeichnis aller zu zertifizierenden Heizkörpermodelle, den Verpflichtungsschein sowie eine Liste der anerkannten neutralen Sachverständigen und Prüfinstitute.
  • Danach muss der Antragssteller den Verpflichtungsschein unter Angabe des anerkannten neutralen Sachverständigen bzw. Prüfinstitutes zurücksenden.
  • Nach dem Erhalt dieser Angaben stellt WSPCert dem ausgewählten anerkannten neutralen Sachverständigen bzw. Prüfinstitut alle für die Durchführung der Fremdüberwachung erforderlichen Unterlagen zur Verfügung.
  • Nach Erhalt eines positiven Überwachungsberichtes führt WSPCert die Zertifizierung durch und erstellt folgende Dokumente:
    • Zertifikat für das Werk des Herstellers,
    • Datenblätter ("Verzeichnis") aller zertifizierten Heizkörpermodelle mit Datumsangabe der Zertifizierung
    • Eine Liste aller Datenblätter ("Verzeichnisliste"), die nun als "Anhang zum Zertifikat" bezeichnet wird
    • Den vom Hersteller rechtskräftig zu unterzeichnenden Zertifizierungsvertrag
  • Ausstellung einer Rechnung für die Erstzertifizierung durch die Geschäftsstelle
  • Rücksendung des unterschriebenen Vertrages
  • Nach Erhalt des unterschriebenen Vertrages schließt WSPCert das Verfahren wie folgt ab:
    • Der Zeichennehmer erhält ein von WSPCert gegengezeichnetes Exemplar des Vertrages
    • Aufnahme der registrierten Daten zur Unterrichtung der Öffentlichkeit in die WSPCert Homepage: www.wspcert-ral.de.
  • Im Anschluss wird von der Geschäftsstelle die Verleihungsurkunde zugestellt