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RAL-Gütezeichen
Mit der zunehmenden Industrialisierung zu Beginn des 20. Jahrhunderts
gewann die Normung an Bedeutung. Diese umfasste "Standards"
zu Abmessungen, Prüfmethoden usw., nicht aber Festlegungen bestimmter
Qualitätskriterien bzw. Gesamtqualitäten.
Der Wunsch über die Norm hinausgehende, von Branche zu Branche
unterschiedliche Güteerfordernisse einzurichten, führte 1925
zur Gründung des RAL (Reichs-Ausschusses für Lieferbedingungen).
Für alle RAL-Gütezeichen gelten die von den Verbänden der Wirtschaft
gemeinsam mit den zuständigen Bundesministerien aufgestellten
und veröffentlichten Grundsätze. Der RAL erkennt nur solche
Gütezeichen an, deren gesamte Satzungsunterlagen genau auf die
Einhaltung der Grundsätze und darauf überprüft wurden, ob sämtliche
wesentlichen, die Güte des Produktes bestimmenden Kriterien
umfasst, objektiv nachprüfbar und - mit den dazugehörigen Prüfverfahren
- in einem technischen Regelwerk veröffentlicht sind. Zur Zeit
sind ca. 150 Gütezeichen beim Deutschen Patentamt eingetragen.
Die RAL Gütegemeinschaft Heizkörper aus Stahl e.V. wurde
im Jahr 1978 gegründet. Sie verleiht Heizkörpern das Gütezeichen,
die den in den Güte- und Prüfbestimmungen der Gütegemeinschaft
Heizkörper aus Stahl festgelegten Gütebedingungen uneingeschränkt
entsprechen. Das RAL-Gütezeichen Heizkörper aus Stahl kann für
Heizkörper aller Bauarten (z.B. Flachheizkörper, Bad- und Designheizkörper,
Gliederradiatoren, Heizwände und Konvektoren) erworben werden.
Das RAL-Gütezeichen dürfen nur Heizkörper aus solchen Fertigungsstätten
tragen, die regelmäßig von einer von der Gütegemeinschaft Heizkörper
aus Stahl anerkannten Überwachungsstelle geprüft werden. Es
sagt aus, dass nicht nur ein Prüfmuster, sondern das gesamte,
gekennzeichnete Herstellungsprogramm nach den Güte- und Prüfbestimmungen
gefertigt wird. Bei Vorliegen dieser Voraussetzungen kann das
Gütezeichen allen Herstellern im In- und Ausland verliehen werden.
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