Behandlung von Anträgen
1. Verfahren bei Beantragung der ordentlichen Mitgliedschaft
in der Gütegemeinschaft
- Nach Eingang des Antrages sollte der Verpflichtungsschein
an den Antragsteller geschickt werden.
- Nach Erhalt des ausgefüllten Verpflichtungsscheines wird
der Vorstand der Gütegemeinschaft über den Antrag informiert
und entscheidet dann über die Aufnahme als Mitglied.
- Bei einem positivem Votum durch den Vorstand erhält der
Antragsteller ein Schreiben mit der Mitteilung, dass er
als ordentliches Mitglied in die RAL-Gütegemeinschaft aufgenommen
wurde.
- Nach diesem positiven Bescheid wird er automatisch zur
Mitgliederversammlung der RAL-Gütegemeinschaft eingeladen.
2. Verfahren bei Beantragung des RAL-Gütezeichens
- Nach Eingang des formlosen Antrages sollten die Güte-
und Prüfbestimmungen an den Antragsteller geschickt werden
und dieser um die Zusendung der nachfolgend aufgelisteten
Dokumente gebeten werden.
- Zeitgleich wird der Antragssteller aufgefordert, den
Nachweis zu erbringen, dass seine zu zertifizierenden Produkte
konform zu den Normen EN 442 - 1 bis - 3 sind (Nachweis
durch Zweitschrift des vollständigen Prüfberichtes sowie
DIN A4 Maßskizze des Heizkörpers durch das Prüflaboratorium).
- Des weiteren muss der Antragsteller das Datenblatt aus
dem Anhang C der Güte- und Prüfbestimmungen ausgefüllt beilegen.
- Auf Grundlage der o.g. Dokumente erstellt WSPCert (durch
die RAL-Gütegemeinschaft autorisierte Zertifizierungsstelle)
ein Verzeichnis aller zu zertifizierenden Heizkörpermodelle,
den Verpflichtungsschein sowie eine Liste der anerkannten
neutralen Sachverständigen und Prüfinstitute.
- Danach muß der Antragssteller den Verpflichtungsschein
unter Angabe des anerkannten neutralen Sachverständigen
bzw. Prüfinstitutes zurücksenden.
- Nach dem Erhalt dieser Angaben stellt WSPCert dem ausgewählten
anerkannten neutralen Sachverständigen bzw. Prüfinstitut
alle für die Durchführung der Fremdüberwachung erforderlichen
Unterlagen zur Verfügung.
- Nach Erhalt eines positiven Überwachungsberichtes führt
WSPCert die Zertifizierung durch und erstellt folgende Dokumente:
- Zertifikat für das Werk des Herstellers,
- Datenblätter ("Verzeichnis") aller zertifizierten
Heizkörpermodelle mit Datumsangabe der Zertifizierung
- Eine Liste aller Datenblätter ("Verzeichnisliste"),
die nun als "Anhang zum Zertifikat" bezeichnet wird
- Den vom Hersteller rechtskräftig zu unterzeichnenden
Zertifizierungsvertrag
- Ausstellung einer Rechnung für die Erstzertifizierung
durch die Geschäftsstelle
- Rücksendung des unterschriebenen Vertrages
- Nach Erhalt des unterschriebenen Vertrages schließt WSPCert
das Verfahren wie folgt ab:
- Der Zeichennehmer erhält ein von WSPCert gegengezeichnetes
Exemplar des Vertrages
- Aufnahme der registrierten Daten zur Unterrichtung
der Öffentlichkeit in die WSPCert Homepage:
http://www.wspcert-ral.de.
- Im Anschluß wird von der Geschäftstelle die Verleihungsurkunde
zugestellt
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